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   LG Dortmund, 20.08.2010 - 17 S 48/10   

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https://dejure.org/2010,14411
LG Dortmund, 20.08.2010 - 17 S 48/10 (https://dejure.org/2010,14411)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.08.2010 - 17 S 48/10 (https://dejure.org/2010,14411)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. August 2010 - 17 S 48/10 (https://dejure.org/2010,14411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 9; BGB § 126b; BGB § 558a Abs. 1
    Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zum Oberwert der Spanne des gültigen Mietspiegels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besonders gute "Makrolage" einer Wohnung: Mieterhöhung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2010, 633
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus LG Dortmund, 20.08.2010 - 17 S 48/10
    Das Gericht hat die ortsübliche Vergleichsmiete festzustellen und die Wohnung dann innerhalb der Spanne einzuordnen (BGH NJW 2005, 2074).

    In seiner Entscheidung vom 20.4.2005 führt der BGH zu der Bestimmung der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete anhand einer Mietspiegelspanne bei Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels aus, dass die konkrete Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne einer Einzelvergleichsmiete schon deshalb nicht in jedem Fall mit dem höchsten Wert der Mietspiegelspanne übereinstimmen könne, weil die Ausweisung von Mietzinsspannen im Mietspiegel sonst jegliche Funktion verlieren würde (BGH v. 20.4.2005, NJW 2005, 2074, 2075).

  • BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 9/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Mieterhöhung

    Auszug aus LG Dortmund, 20.08.2010 - 17 S 48/10
    Insbesondere ist auch die Berufungsbeschwer erreicht, da sich diese für Klagen auf Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis auf unbestimmte Zeit nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrags bemisst, § 9 ZPO (BGH v. 28.11.2006, WuM 2007, 32).
  • AG München, 21.06.2010 - 413 C 25091/09

    Wohnraummiete: Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen eines

    Auszug aus LG Dortmund, 20.08.2010 - 17 S 48/10
    Der letztgenannten Entscheidung liegt eine Ermittlung der konkreten Einzelvergleichsmiete anhand eines Sachverständigengutachtens zugrunde und nicht anhand eines qualifizierten Mietspiegels (vgl. dazu auch AG München v. 21.6.2010, WuM 2010, 507).
  • AG Dortmund, 12.08.2014 - 425 C 4765/14

    Mieterhöhung: Korrekte Einordnung in Mietspiegel

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und des zuständigen LG Dortmund (Urteil vom 25.6.2012 - 11 S 90/12 (zitiert nach juris) Urteil vom 19.08.2005 - 17 S 59/05 - WuM 2005, 723; Urteil vom 20.08.2010 - 17 S 48/10 WuM 2010, 633; AG Dortmund; Urteil vom 10.1.2012 WuM 2012, 103; Urteil vom 01.04.2003 WuM 2003, 297; WuM 2005, 254; WuM 2004, 718) ist ohne weitere Angaben vom Mittelwert des Mietspiegelfeldes auszugehen.
  • LG Dortmund, 25.06.2012 - 11 S 90/12

    Recht eines Vermieters auf Mieterhöhung bei Überschreiten des Mittelwerts der

    Die Kammer teilt diese rechtliche Wertung mit folgender ergänzender Begründung (anschließend an das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 20.08.2010, AZ: 17 S 48/10, abgedruckt in WuM 2010, 633):.
  • AG Dortmund, 10.01.2012 - 425 C 8870/11

    Geltender Wert eines Mietspiegelfeldes i.R.d. Rechtfertigung einer Höherstufung

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und des zuständigen LG Z1 (Urteil vom 19.08.2005 - 17 S 59/05 - WUM 2005, 723; Urteil vom 20.08.2010 - 17 S 48/10; AG Z1; Urteil vom 01.04.2003 WUM 2003, 297; WUM 2005 254; WUM 2004 718) ist ohne weitere Angaben vom Mittelwert des Mietspiegelfeldes auszugehen.
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